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Der von der Bayerischen Staatsregierung aufgestellte Grundsatz „Der Staat baut mit Holz, wo immer dies fachlich und technisch möglich ist“, das Bayerische Holzbauförderprogramm und das im Waldpakt für Bayern festgehaltenen Ziel „die Holzbauquote in Bayern auf den vordersten Platz im Bundesvergleich zu bringen“ sind Beispiele für die politische Bevorzugung des Bauens mit Holz in Bayern. Hiergegen richtet sich die Initiative „Hersteller und Verarbeiter von Ziegeln in Bayern“ mit der Petition „Für Technologieoffenheit: Kein Eingriff des Staates in den Wettbewerb der Wandbaustoffe“. Technologieoffenheit und Baustoffneutralität als Grundsatz in allen gesetzlichen RegelungenWeiterlesen …